10 000 Euro aus Windenergieanlagen für die Gemeinde Nottuln
Nottuln. Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) erhalten Kommunen nach §6 die Möglichkeit, finanziell an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet und in unmittelbarer Nähe beteiligt zu werden. Die Betreiber:innen solcher Anlagen können freiwillig bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Kommune abführen. Dadurch sollen Gemeinden direkt vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren und Anreize für die Akzeptanz der Windkraft vor Ort geschaffen werden.
Die Gemeinde Nottuln hat mittlerweile mit den meisten Windkraftanlagenbetreibern, die dafür infrage kommen, entsprechende Verträge abgeschlossen. Dadurch sind bislang rund 10 000 Euro in die Gemeindekasse geflossen. Ein Teil dieser Mittel soll zukünftig direkt in das Förderprogramm fließen, mit dem Bürgerinnen und Bürger beim privatem Klimaschutz unterstützt werden. Im ersten Schritt sollen die Zuschüsse für Steckersolaranlagen, die sogenannten „Balkonkraftwerke“, wiederaufleben. Die Verwaltung wird darüber informieren, sobald es damit losgeht.
Solche Vereinbarungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen auch für zukünftige Windenergieanlagen im Gemeindegebiet getroffen werden. Aufgrund der mittlerweile gestiegenen Leistung solcher Anlagen ist davon auszugehen, dass die Einnahmen der Gemeinde dann noch einmal bedeutend höher ausfallen würden als bei den Bestandsanlagen.
„Die Windenergie ist nicht nur eine wichtige Säule für den Klimaschutz, sondern auch eine echte Chance für unsere Gemeinde. Mit den finanziellen Einnahmen aus den Windkraftanlagen können wir gezielt in unsere Umwelt und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger investieren“, sagt Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, der sich darüber freut, dass durch neue Gesetze dieser Weg für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung geebnet wurde.
Darüber hinaus wurde in Nordrhein-Westfalen mit dem 2023 in Kraft getretenen Bürgerenergiegesetz eine Regelung geschaffen, die bei der Errichtung neuer Windenergieanlagen eine finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden zwingend vorsieht.
Vorhabenträger:innen und Standortgemeinden treten dazu mit dem Ziel in den Dialog, eine Beteiligungsform zu finden, die die Bedarfe und Wünsche vor Ort bestmöglich berücksichtigt.
Die Gemeinde Nottuln ist bestrebt, auch diese Chancen zu nutzen und die entsprechenden Prozesse transparent zu gestalten. So soll möglichst viel von der Wertschöpfung, die durch die Windenergie erzeugt wird, vor Ort verbleiben und zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.
