Amtliche Meldung

Gestaltungssatzung der Gemeinde wird mit 16 800 Euro gefördert

Gelder kommen von der NRW-Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“

Nottuln. Innenstädte und Ortszentren stärken und lebendig erhalten – das ist für die Stadtentwicklungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen von besonderer Wichtigkeit. Die Zentren der Städte und Gemeinden sind multifunktional und ein Treffpunkt für alle Generationen. Handel ist dort genauso verankert wie Gastronomie und Kultur. Gleichzeitig sind sie ein Ort zum Wohnen.
Innenstädte und Ortszentren sind der Teil einer Kommune, der ihr ein Gesicht gibt und ihr einen hohen Wiedererkennungswert verleiht.
Um sie in dieser Funktion zu erhalten und zu unterstützen, stellt das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Fördermittel in Höhe von 35 Millionen Euro aus der Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ für Maßnahmen zur Verfügung, von denen die Innenstädte und Ortskerne profitieren.
Auch Nottuln ist Nutznießerin dieser Initiative. Das Stiftsdorf bekommt 16 800 Euro aus dem Fördertopf, die zur Schaffung von Innenstadtqualitäten genutzt werden sollen. Konkret bedeutet das, dass die Gemeindeverwaltung die Summe in die Entwicklung einer Gestaltungssatzung investiert. Diese kombinierte Gestaltungs- und Werbesatzung dient dazu, die bauliche Entwicklung und damit auch das optische Erscheinungsbild des historischen Ortskerns und seines Umfeldes zu steuern.
„In dem wir eine bauliche Weiterentwicklung nur mit bestimmten Kriterien erlauben, tragen wir dazu bei, das historische Erbe des Ortskerns zu bewahren“, erklärt Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes den Sinn einer solchen Gestaltungssatzung. Der Denkanstoß dafür kam seinerzeit aus einer Bürgeranregung, die sich mit dem Neubauprojekt an der Stiftsstraße 5 beschäftigte.
Mittlerweile ist ein Fachbüro mit der Erstellung der Werbe- und Gestaltungssatzung beauftragt. Auch lässt die Gemeindeverwaltung eine Denkmalbereichssatzung erarbeiten. Die Gesamtkosten für die beiden Satzungen belaufen sich auf rund 60 000 Euro. Ihr Inkrafttreten ist für das kommende Jahr geplant.

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Um das historische Erbe des Nottulner Ortskerns bewahren zu können, lässt die Gemeindeverwaltung eine Werbe- und Gestaltungssatzung erstellen, die mit Mitteln aus dem NRW-Fördertopf „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ stammen. Archiv-Foto: Gemeinde Nottuln
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