Amtliche Meldung

Grundstückseigentümer:innen sollten Messbetrag unbedingt prüfen

Änderung der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2025

Nottuln. Zum 1. Januar 2025 wird sich die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen grundlegend verändern. Bereits im Vorfeld dieser Reform wurden neue Steuermessbeträge festgelegt, die den Grundstückseigentümer:innen mittlerweile mitgeteilt wurden. Diese Anpassung folgt auf die Verpflichtung jedes Eigentümers/jeder Eigentümerin, detaillierte Angaben zu ihren Grundstücken an das Finanzamt zu übermitteln.
Erste vorläufige Modellrechnungen der Gemeinde Nottuln haben gezeigt, dass einige Messbeträge deutlich gestiegen sind.
Ziel ist eine aufkommensneutrale Gestaltung der tatsächlichen Grundsteuereinnahmen für die Gemeinde Nottuln. Dies könnte für einzelne Grundstückseigentümer:innen eine spürbar höhere Grundsteuer zur Folge haben.
Es wird daher dringend empfohlen, die Richtigkeit des erhaltenen Messbetrages zu überprüfen und die eigene Grundsteuerschuld überschlägig zu berechnen. Diese Berechnung ist einfach: Der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Die vorläufigen aufkommensneutralen Hebesätze lauten:

  • Für die Grundsteuer A:                 306 v. H.
  • Für die Grundsteuer B:                 923 v. H.

Sollte die Berechnung eine unerklärlich hohe oder niedrige Steuer ergeben, empfiehlt die Gemeinde Nottuln dringend, den Messbetrag zu überprüfen und gegebenenfalls beim Finanzamt korrigieren zu lassen. Änderungen können ausschließlich vom Finanzamt vorgenommen werden; die Gemeinde selbst wendet lediglich den aufkommensneutralen Hebesatz an.
Im Rahmen der Grundsteuerreform gibt es auch die Möglichkeit, sogenannte differenzierte Hebesätze festzusetzen, deren Höhe sich marginal unterscheidet. Die Entscheidung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer trifft der Rat der Gemeinde Nottuln voraussichtlich im Dezember 2024.
Die Gemeinde Nottuln appelliert an die Grundstückseigentümer:innen, sich bereits im Vorfeld mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um böse Überraschungen bei der künftigen Grundsteuererhebung zu vermeiden.

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Die Grundsteuer ändert sich zum 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen. Foto: Pixabay/Gerd Altmann
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