Radfahren ist auf Dülmener Straße erlaubt
Nottuln. Eigentlich ist es ein alter Hut: Bereits seit Anfang 2017 ist die Benutzungspflicht der Radwege entlang der kompletten Dülmener Straße aufgehoben. Genauso wie auf der Bodelschwinghstraße im Nottulner Süden; dort besteht die Aufhebung der Benutzungspflicht der Radwege sogar noch länger.
Das heißt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer die Straße gleichberechtigt nutzen dürfen. Manche Radler:innen machen von der Möglichkeit Gebrauch, andere nicht. Weil sie sie es nicht wissen, weil sie sich auf dem Radweg sicherer fühlen oder weil sie nicht in Konflikt mit den Autofahrer:innen geraten möchten, die sich die Fahrbahn ja schließlich mit den Zweirädern teilen müssen. Und die reagieren doch manchmal ziemlich ungehalten, was Radfahrer:innen auf der Straße angeht. „Anhupen oder Beschimpfungen sind keine Seltenheit“, weiß Mobilitätsmanager Ian Bartlett, dass diese Reaktion häufig aus Unwissenheit geschieht.
Um die Radfahrer:innen und Autofahrer:innen noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben ist, lässt die Gemeinde Nottuln am Montag (22. April) an der Dülmener Straße zwischen der Promenade und dem Rupert-Neudeck-Gymnasium beidseitig Schilder aufstellen, die deutlich machen, dass die Fahrbahn von den Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden darf. „Wir werden sie dort bis auf Weiteres stehen lassen“, hofft Mobilitätsmanager Ian Bartlett, dass diese Sensibilisierungs-Strategie Früchte trägt.